Beschluss des obersten Gerichtshofs der USA: „Menschliche Genome, die von mRNA-Impfstoffen verändert werden, können patentiert werden.“ Think about it!

Die argentinische Spezialistin in Lymphologie, Phlebologie und Betriebsmedizin, Dr. Chinda Brandolino, zeigt sich äußerst besorgt angesichts des überstürzten Bestrebens der ganzen Welt experimentelle Vektor und Boten-Ribonukleinsäure (mRNA)-Impfstoffe einzuflößen.

Sowohl die unerforschten Langzeitnebenwirkungen, womit Dr. Brandolino zufolge etwaig tödliche Erkrankungen einhergingen, bereiteten ihr unruhige Nächte, als auch unlängst zu Tage geförderte Informationen, die für einige Leser angesichts ihres Cyberpunks-Charakters wahrscheinlich zu abgespaced erscheinen werden. Was mitnichten deren Wahrheitsgehalt schmälert.

Es handelt sich dabei um einen Beschluss des Obersten Gerichtshofs der USA von 2013, der die Genehmigung erteilt, das menschliche Genome die von mRNA-Impfstoffen verändert werden, patentiert werden können. Auf einer Konferenz äußerte Dr. Brandolino diesbezüglich:

„Wenn Sie das Genom mit einem Adenovirus-Impfstoff modifizieren, dann ist diese geimpfte Person bereits ein Transgeniker- eine transhumane Person. Nach dem Völkerrecht, wird diese Person das Besitztum von dem Patenthalter sein. Doch was besonders dramatisch daran ist, zumal es sich um eine transhumane Person handelt, wird diese laut den uns bekannten Menschenrechten nicht mehr als Mensch anerkannt . Die Lage ist sehr ernst und ich habe das Gefühl das Menschen, die Ernsthaftigkeit mit der wir uns konfrontiert sehen, schier nicht realisieren. Es sind nicht nur die zuhauf tödlichen Krankheiten, welche die Impfung hervorrufen wird, sondern auch die Tatsache, dass die Überlebenden ein modifiziertes Genom haben. Und das diese Modifikation ihren Nachkommen vererbt wird. Zumal deren Genom modifiziert ist, ist diese Modifikation patentiert. Alles was patentiert ist, gehört dem Patenthalter.“

Ob und inwiefern dieser Gerichtsbeschluss mit Blick auf die Corona-Impfung irgendwann noch von Relevanz sein wird, ist Zukunftsmusik. Nichtsdestotrotz existiert dieses juristisch verankerte Patentrecht. Also ganz gleich wie tief man den Kopf in den Sand stecken will , oder gedenkt diese Tatsache sonstwie zu framen oder mit Projektionen zuzubetonieren, aus der weiter oben verlinkten Gesetzgebung geht unmissverständlich hervor, dass anhand von Boten-Ribonukleinsäure (mRNA) synthetisch veränderte menschliche Genome patentiert werden können.

Die Intention die dahinter steckt, dürfte eine sinistere sein, die wir hingegen an dieser Stelle nicht näher eruieren, sondern in einem umfassenderen Beitrag detaillierter beleuchten wollen.

Genveränderte Nutzpflanzen können längst patentiert werden. Deren Vorkommen auf nicht zugeteilten Anbauflächen, ermöglicht dem Patenthalter konkurrierende Agrarwirtschaftler aus dem Verkehr zu ziehen. Die Gegenwart patentierter Genetiken auf fremden Feldern ist hinlänglich, um die jeweiligen Ackerflächen ihren Besitzern zu entziehen. Siehe Monsanto-Fälle in den USA.

Ist die humane Spezies nun an der Reihe als Besitztum von Pharmagiganten, zwangsweise umgesiedelt, geschröpft und anderswie drangsaliert zu werden. Creepy Stuff der volle Aufmerksamkeit bedarf, um nicht ins dystopische Hintertreffen zu geraten.

Aut.R.R.

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